In diesem Abschnitt werden wir das Fundament erklären, das gebraucht wird, damit man diesen Prozess überhaupt ins Laufen bringen kann. Als erstes brauchen wir genügend (einen Großteil der Einwohner) nachgewiesene Rechteträger mit der Ableitung nach 1913, die in ein Register eingetragen sind, das von einem ebenfalls bestätigten Staatsangehörigen (Gemeindeschreiber) geführt wird. Dadurch, dass die Gemeinde im Rechts- und Gebietsstand von 1914 stecken geblieben ist und wir aber nach „Status quo ante bellum“ (Status vor Beginn des Krieges) reorganisieren wollen, müssen wir natürlich auch das Gebiet dieser Zeit berücksichtigen. Dabei kann es passieren, dass einige Gebiete die heute zur Gemeinde gehören, gar nicht wirklich zur Gebietskörperschaft gehören. Die Häuser als auch die Einwohner außerhalb der Gemarkungsgrenzen der staatlichen Gemeinde gehören nicht zur Gemeinde und können auch nicht wählen! Es gab mehrere Gebietsreformen der Verwaltungen, die aber lediglich die Verwaltung selbst und nicht das Gebiet der staatlichen Gemeinde betroffen haben. Dementsprechend bedarf es der Gesetze und Gemarkungsgrenze dieser Zeit (1913/14). Zu den normalen Verwaltungsgesetzen des Staates sollte noch ermittelt werden, ob es bestimmte Ortsstatuten gab. Ortsstatuten sind von Gemeinden aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassene Rechtsvorschriften mit örtlichem Geltungsbereich. Vereinfacht gesagt, es sind Regelungen, die nur die Gemeinde betreffen für die sie erlassen wurden.
Hilfe bei der Suche nach den nötigen Dokumenten gibt es im Dokument: Informationsbeschaffung
Demnächst auch über das zentrale Archiv abrufbar.
Wenn dies geschafft ist sollte die Gemeindestruktur und der Aufbau des Staates intensiv studiert werden, damit das Verständnis über die Position der Gemeinde im Staat verinnerlicht wird. Die Abhängigkeiten und Handlungsmöglichkeiten sollten bekannt sein. Dies ist heute ein Ausnahmezustand, in welchem mangels Gesetzgeber nicht alles durchgeführt werden kann. Diese Übergangsphase wird jedoch recht schnell beseitigt werden, da auch Gemeinden in der Region von den Möglichkeiten erfahren werden, die man als staatliche Gemeinde hat und sich ebenfalls dazu entschließen werden, sich wieder zu beleben, was dann zu einer Zusammenarbeit führen wird.
Was wird unter einer Gemeindewiederbelebung verstanden und wie wird es gemacht?
Wie das Wort bereits sagt, handelt es sich um das Einhauchen von Leben in unsere Gemeinden. Wie bei jedem Prozess bedarf es auch bei diesem Prozess einer Vorbereitungsphase. Es muss zu Anfang jemand mit bestätigter Staatsangehörigkeit eingesetzt werden (Gemeindeschreiber), der eine Liste führt, in welchen alle bestätigten Staatsangehörigen einer Gemeinde eingetragen werden. In dieser Liste wird die Abstammung, der Wohnsitz und der Status der Berechtigung für das Wahlrecht eingetragen. Es sollte eine breitflächige Aufklärung betreffend die Gemeinde und ihre Situation betrieben werden, da man den größten Teil der Einwohner die Stimm- und Wahlberechtigt sind für die Bürgermeisterwahl (Begriff kann abweichen) braucht. Zur Vorbereitung für spätere Schritte gehört natürlich auch dazu sich mit der Struktur der Gemeinde in seinem Staate zu beschäftigen. Es ist wichtig, dass man das System Gemeinde, Staat und Recht versteht. Das eigentliche Hoheitszeichen (Wappen) der Gemeinde sollten aufgespürt werden, da diese für spätere Stempel, Briefe und ähnliches gebraucht werden. Wenn dies alles geschafft ist, so kann man zum nächsten Schritt übergehen. Wenn der Gemeindeschreiber die Grundvoraussetzungen als gegeben ansieht, das wäre, wenn ein großer Teil der gültigen Einwohnerschaft im Register gelistet ist, dann kann die Vorbereitung für die Wahl getroffen werden. Um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, muss das gültige Wahlgesetz des Staates beachtet und studiert werden! Wenn das Verständnis über die Wahl vorhanden ist, so kann diese auch angekündigt werden. Die Zeit für die Ankündigung sollte mindestens drei Wochen betragen, da jeder die Möglichkeit haben muss von der Wahl zu wissen und seine Stimme auch abgeben zu können. Bei der Wahl muss bei jedem Wahlberechtigten der Nachweis in Form des Staatsangehörigkeitsausweises mit der Eintragung im Register abgeglichen werden, um zu gewährleisten, dass diese Stimme auch wirklich abgegeben werden darf.
Das Amt des Ortsvorstehers/Bürgermeisters darf selbstverständlich nur von einem aktiv Legitimierten (nachgewiesenen Deutschen) angenommen werden, da sonst die Einwohner einen Staatenlosen wählen würden und dann die Wiederbelebung nicht ordnungsgemäß von statten gehen würde. Die Kriterien für einen solchen Amtsträger sollten in den jeweiligen Gesetzen nachrecherchiert werden. Nach dem die Bürgermeisterwahl abgeschlossen ist, kann der Gemeinderat bzw. Bürgerausschuss gebildet werden. Es ist wichtig, dass dies nicht vor der Wahl passiert, da die Gemeinde als juristische Person erst einmal einen Vertreter braucht, bevor solche Strukturen erschaffen werden können. Wenn dies erfolgt ist, kann man wieder von einer handlungsfähigen Gemeinde sprechen. Die Gebietskörperschaft hat nun wieder einen Vorstand, welcher nun weitere Instanzen der Gemeinde besetzen kann, die das Leben in der Gemeinde regeln.
Quelle: eigene Grafik
Eine Anleitung zum beleben einer Gemeinde findet ihr Hier