Die BRD

Durch den völkerrechtlichen Bruch am 9. November 1918 konnte weder an diesem

Bundesrepublik Deutschland ist teil identisch mit dem Deutschen Reich

Bundesrepublik Deutschland ist teil identisch mit dem Deutschen Reich

Tag noch am 7. Oktober 1949, an dem die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, ein Staat entstehen bzw. eine Verfassung erlassen werden. Laut Grundgesetz Artikel 20, 133 handelt es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen „Bundesstaat“ bzw. um eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes.

Da das Deutsche Reich weder 1918 noch 1945 untergegangen ist, besteht es weiterhin fort; so die Presseerklärung des Deutschen Bundestages im Juni 2015.

Da völkerrechtlich immer noch die drei Elemente Lehre gilt (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsregierung) und das Deutsche Reich durch den Fakt begründet, dass es ein Bundesstaat ist, eine Ausnahme darstellt dennoch als Staat, was wir aber später noch erläutern werden. Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich ist zwar ein besonderes Konstrukt, da es eine Zentralregierung für die vereinten Staaten ist, jedoch war es dennoch nicht möglich, dass ein Staat Bundesrepublik Deutschland am 7. Oktober 1949 gegründet wurde, da diese lediglich ein Staatsterritorium und ein Staatsvolk (bzw. die Einwohnerschaft in den Grenzen des Reiches) verwaltet.

Da wir hier in Deutschland seit dem 9. November 1918 herren- und staatenlos sind bzw. so behandelt werden (Stufenweise Entrechtung der Bürger die mit dem 3. Bereinigungsgesetz 2010 sein vorläufiges Ende erreicht hat) ist die Frage, welche Aufgabe hat diese Verwaltung? Dies kann in der UN-Charta Kapitel 11 Artikel 73/75/77 nachgelesen werden.

Carlo Schmidt sagte hierzu in seiner parlamentarischen Rede am 8. September 1948 folgendes:

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. (siehe hierzu auch unter „externe Videos“)

Da weder die  Bundesrepublik Deutschland noch die  Deutsche Demokratische Republik ein staatliches Gebilde sind oder waren, kann es auch nicht am 3. Oktober 1990 zu der sogenannten Wiedervereinigung zwischen zwei Staaten gekommen sein sondern nur zu einem Zusammenschluss zweier Wirtschaftsgebiete bzw. zweier Verwaltungen.

Auch das Inkrafttreten des 2+4 Vertrages 1991, welcher einen Vertrag zwischen den vier bild10Siegermächten (USA, Russland, England und Frankreich (Ersatz für China)) und den ihnen gehörenden Verwaltungen darstellte.

Das „fehlende“ Territorium wird zur Zeit u.a. von Frankreich, Polen und Russland verwaltet,  gehört aber nach wie vor zum Hoheitsgebiets des Deutschen Reichs anno 1914 (Deutschland).

Die historische Entwicklung kann hier nachvollzogen werden.

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