
Das Deutsche Reich 1871-1918. Aus den Staaten des Norddeutschen Bundes und den südlichen Staaten Baden, Bayern, Elsaß-Lothringen, Hessen und Württemberg ging das Deutsche Reich hervor. Bevor Elsaß-Lothringen 1911 in den Stand eines Bundesstaates gesetzt wurde, war es Reichsland.
Das Deutsche Reich, hervorgegangen aus
dem Norddeutschen Bund, wurde 1871
gegründet. Um es geschichtlich von den anderen Reichen zu unterscheiden wird es auch gerne Kaiserreich genannt.

Fahne von Deutschland 1871-1918 mit Adler
Die 26 souveränen Staaten schlossen einen ewigen Bund, das Deutsche Reich, unter einem Zentralstaat, der in der Form eines Bundesstaats organisiert war. Dieses bekam seine Legitimation durch die Unterschriften der Monarchen zur Verfassung von 1871 und die damit abgegebenen Rechte an den neuen Staat Deutsches Reich. Im Ausgleich dafür bekam jeder Bundesstaat für alle 100.000 Einwohner eine Stimme im Bundesrat um diesen im Deutschen Reich zu vertreten.
Merke: Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung, dass das Deutsche Reich ein Staatenbund oder sogar ein Verein sei, handelt es sich stattdessen um einen Bundesstaat, der eigene Organe hat; u. a. Präsident (Kaiser), Reichsbeamte, Reichsämter, usw. und eine eigene Gesetzgebung wie z.B. die Reichsverfassung, das Reichs-Strafgesetzbuch oder auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Der Bundesstaat ist laut Definition ein Staat in einem Bund, unter einer gemeinsamen politischen Führung; in diesem Fall das Deutsche Reich mit dem Kaiser an der Spitze.
In einem Staatenbund sind alle Staaten gleichberechtigt, jedoch besitzen sie keine gemeinsame politische Führung sowie z.B. der Deutsche Bund bzw. der Norddeutsche Bund.
Da das Deutsche Reich völkerrechtlich anerkannt war und auch völkerrechtliche Verträge geschlossen hat, kann es kein Verein gewesen sein, da ein Verein niemals völkerrechtlich anerkannt werden würde und könnte.
Auch wenn die 26 Bundesstaaten einige Rechte an das Deutsche Reich abgeben mussten, waren sie souveräne Staaten, die nach wie vor ihre eigene Verfassung und Gesetzgebung gehabt haben. Desweiteren wurden die individuellen Sonderrechte der Bundesstaaten in der Verfassung von 1871 berücksichtigt und wichtige Rechte sind auch bei den Bundesstaaten geblieben wie die Bodenrechte.
Am 28. Juli 1914 begann der 1. Weltkrieg durch das Attentat von Sarajewo wonach die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn den Bündnisfall ausrief und das Deutsche Reich am 1. August 1914 auf der Seite Österreich/Ungarns in den Krieg eintrat.
Nachdem der Kaiser ins Exil gedrängt wurde, wurde am 9. November 1918 die Weimarer Republik durch Herrn Scheidemann ausgerufen.
Da aber der König von Preußen mit dem Titel Deutscher Kaiser staatsrechtlich zu keinem Zeitpunkt abgedankt hat; entstand durch die Ausrufung der Republik ein völkerrechtlicher Bruch und es ging vom Staatsrecht in das Handelsrecht über, da eine Mandatsregierung eingesetzt wurde.
Selbst wenn die Abdankungsurkunden echt sein sollten, so hätten sie keine staatsrechtliche Relevanz. Kein einziger Monarch hat staatsrechtlich, im Zuge der sogenannten Novemberrevolution, sauber abgedankt, auch wenn dies heute von den Alliierten so dargestellt wird.
Die Weimarer Republik ist eine Putschregierung, die lediglich das Reich, ohne die Bundesstaaten, weiterführte und so tat, als ob die Bundesstaaten dennoch vorhanden seien, indem sie die Bezeichnung der Bundesglieder im Reich nahm und anschließend Gliedstaaten daraus machte, also die damaligen Länder. Durch den durchgeführten Putsch Max von Badens, wurden die staatlichen Organe handlungsunfähig, und es wurden ausschließlich die Geschäfte des Bundes (Deutsches Reich) weitergeführt. Somit ist nun auch verständlich, warum der Versailler Vertrag (Diktat) keine Gültigkeit erlangen konnte, dieser aber sehr wohl geltend war.
Dies wird aber auch klar, wenn man verstanden hat, dass die Bodenrechte (das Gebiet) bei den jeweiligen Bundesstaaten lag. Somit ist z.B. das abtrennen der Provinz Posen des Bundesstaates Preußen ein völkerrechtlich nicht rechtskräftiger Akt gewesen, da zum einen: Staatsterritorium Preußens berührt wurde und dieser Staat zu diesem Zeitpunkt handlungsunfähig war, und zweitens: die Weimarer Republik, welche ja lediglich die Geschäfte des Reiches weitergeführt hatte, gar keinen Zugriff auf das Gebiet hatte.